Die Witschi-Kissen AG möchte seinen Kunden stets höchste Qualität bieten. Das ist ein ausschlaggebender Bestandteil der Firmenphilosophie. Die Witschi-Kissen AG gewährt daher auf das gesamte Sortiment eine zweijährige Herstellergarantie. Außerdem wird auf folgende ausgewählte Produkte eine freiwillige Herstellergarantie von fünf Jahren gewährt.

Beinkissen KAMEL

Beinkissen SINGEL

Beinkissen DOUBLE

Die Voraussetzungen und Einzelheiten zum Garantiefall sind in den allgemeinen Garantiebedingungen der Witschi-Kissen AG beschrieben.

Häufige Fragen und Antworten zum Garantieanspruch:

Wann ist ein Produkt mangelhaft?

Von einem Mangel wird gesprochen, wenn das Produkt der Witschi-Kissen AG nicht die vereinbarte Beschaffenheit aufweist. Außerdem ist ein Produkt ebenfalls mangelhaft, wenn es nicht die Qualität aufweist, die üblicherweise zu erwarten wäre.

Wann muss der Mangel mitgeteilt werden?

Ist ein Produkt mangelhaft, so muss durch den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist der Mangel der Witschi-Kissen AG zur Kenntnis gegeben werden.

Wie erfolgt die Mängelbeseitigung?

Tritt ein Garantiefall ein, obliegt der Witschi-Kissen AG den Mangel mittels Reparatur zu beheben oder das Produkt zu ersetzen. Nur wenn es nicht möglich ist oder dem Käufer unzumutbare Unannehmlichkeiten entstehen würden, ist eine Minderung oder Erstattung des Kaufpreises möglich. Die Mängelbeseitigung oder der Austausch erfolgt kostenlos innerhalb eines angemessenen Zeitraums.

Allgemeine Garantiebedingungen

  1. Witschi-Kissen AG garantiert in der entsprechend definierten Garantiezeit den Ersatz, wenn eines seiner Produkte im entsprechenden Geltungsbereich einen wesentlichen Mangel aufweist.
  2. Diese Garantie ist ab dem Liefertag des Produktes wirksam und läuft je nach Produkt zwei bzw. fünf Jahre. Die Garantie erlischt bei Ausschluss (Punkt 4).
    Die Garantie gilt nur für den direkten Käufer und ist nicht auf Dritte übertragbar. Durch Weiterverkauf eines Produktes an Dritte erlischt der Garantieanspruch gegenüber der Witschi-Kissen AG.
  3. Der Garantiefall tritt ein, wenn folgender Mangel aufgrund fehlerhafter Verarbeitung oder fehlerhaftem Material vorliegt:
    a. Sachlicher Mangel, wenn bei sachgemäßer Nutzung Nähte aufgehen oder das Material reißt.
    b. Bei Mängel am Kissenbezug, gilt ausschließlich der Bezug im Rahmen des Garantiefalls. Das Kissen selbst wird dann nicht ausgetauscht und ersetzt.
    c. Mängel treten am Verschlusssystem des Kissenbezuges auf.
    d. Ein wesentlicher Qualitätsabfall hinsichtlich Muldenbildungen und bleibender Vertiefungen von mehr als 20 Millimetern bei sachgerechter Nutzung.
    e. Alle Mängel am Material oder hinsichtlich der Verarbeitung, die trotz sachgemäßer Nutzung und Sorgfalt auftreten.
  4. Der Garantiefall ist ausgeschlossen,
    a. wenn das Kissen sich in einem verschmutzten und unhygienischen Zustand befindet.
    b. wenn er sich ausschließlich auf den Komfort bezieht.
    c. wenn das Kissen unsachgemäß, für andere Zwecke, wie vorgesehen sind, genutzt wurde.
    d. wenn übliche Veränderungen an den Kissen auftreten, wie normales Erweichen oder Stauchen des Materials, die bei sachgemäßer Nutzung im Laufe der Zeit aufgrund von Materialermüdung entstehen können.
    e. wenn eine fahrlässige Beschädigung, ein Unfall oder Schadensfall oder eine vorsätzliche Beschädigung vorliegt.
    f. wenn eine Beschädigung aufgrund höherer Gewalt eingetreten ist.
    g. wenn der Kunde unangenehme Gerüche wahrnimmt und darauf den Garantiefall stützen möchte.
    h. wenn der Kunde Veränderungen oder Reparaturen am Kissen selbst vornimmt.
    i. wenn der Kunde das Kissen über einen nicht autorisierten Verkäufer oder Händler bezogen hat.